Asbest kompakt.

Informieren Sie sich in kompakten Beiträgen rund um das Thema Asbest. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle aktuelle Informationen zu Änderungen der technischen Regeln, Lehrgängen oder branchenspezifischen Arbeitstechniken zur Verfügung stellen. 

 

Sie haben ein Thema, welches für Ihre Branche interessant ist? Schreiben Sie uns jederzeit. Gerne versuchen wir, mit entsprechenden Beiträgen Ihr "Asbest-Thema" näher zu betrachten.

 

Ihr Sektor besteht nicht nur aus Gebäude-Schadstoffen, sondern Sie interessieren sich auch für bauzeitliche Konstruktionen und deren Sanierung? Schauen Sie bei therm-ings. rein und lernen etwas über angewandte Bauphysik.

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Auffrischung vs. Sachkunde gemäß TRGS 519

Welcher Asbestschein ist der richtige?

 

Schadstoffe, insbesondere Asbest im Bausektor, sind häufig ein unterschätztes aber vor allem nicht bekanntes Problem hinsichtlich frühzeitiger Erkennung, Umgang und Entsorgung. Dieses Gefährdungspotenzial gewinnt zudem mit der deutlich zunehmenden energetischen Sanierung und Instandsetzung von Gebäuden immer mehr an Bedeutung. 

 

Die Bewertung von Asbest in Bezug auf ihre Umweltwirkungen ist ein andauernder und sich stetig fortschreibender Prozess. So ist es zu erklären, dass Baustoffe, die ursprünglich als innovative Neuerung im Bauwesen angesehen wurden, erst später als Schadstoffquelle erkannt wurden. Das wohl beste Beispiel dazu ist Asbest. Das gern eingesetzte Material war vor allem mit seinen Brandschutzeigenschaften einzigartig. Erst langsam entstand in der Folge die Einsicht, dass Asbest-Fasern ein kanzerogen wirkendes Material ist. Bezüglich von Schadstoffen im Bauwesen kann man daher in (rückwirkend) bekannte Problemfelder und gerade neu entstehende Problemfelder trennen.

 

Schadstoffe, insbesondere Asbest im Bausektor, sind häufig ein unterschätztes aber vor allem nicht bekanntes Problem hinsichtlich frühzeitiger Erkennung, Umgang und Entsorgung. Dieses Gefährdungspotenzial gewinnt zudem mit der deutlich zunehmenden energetischen Sanierung und Instandsetzung von Gebäuden immer mehr an Bedeutung. 

 

Die (späte) Reaktion der Politik auf den Gefahrstoff Asbest wurde schrittweise im Wesentlichen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der TRGS 519 abgehandelt, wobei die TRGS 519 die entsprechende Konkretisierung bzw. Vertiefung der Gefahrstoffverordnung Anhang II Nr. 1 darstellt. 

 

Am 20.03.2014 ist im Ministerialblatt eine neue TRGS 519 (ACHTUNG: TRGS 519 Fassung Oktober 2019 >>) erschienen, die durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben wurde. Konkret wurde die TRGS 519 in einigen Punkten dem Stand der Technik angepasst und erweitert.

 

Eine wesentliche Änderung ist der Wegfall der bisherigen Anlage 5 (Lehrgangsinhalt für den Sachkundenachweis: 5 Lehreinheiten, ohne behördliche Prüfung) und der Verweis auf den neuen, aktualisierten Sachkundenachweis in Anlage 4 nach 2.7 TRGS (14 Lehreinheiten, mit behördlicher Abnahme der Prüfung, ist im sechsjährigen Turnus durch Fortbildung nachweislich aufzufrischen). Allein die Tatsache der Verschärfung der Anforderungen hinsichtlich des Sachkundenachweises bei Arbeiten mit geringer Exposition durch den Gesetzgeber zeigt ein bisher unterschätztes Gefährdungspotenzials im Umgang mit Asbest auf. 

Welche Arten von Sachkunde-Lehrgängen gibt es?

Gemäß den Anlagen 3 bis 5 der TRGS 519 gibt es 2 unterschiedliche Sachkunde-Lehrgänge (Anlage 3 + 4) sowie einen Auffrischungs-Lehrgang (Anlage 5). Letzterer wird benötigt, um eine bestehende Sachkunde (gemäß Anlage 3 oder 4) in einem Tages-Lehrgang aufzufrischen. Wie im vorherigen Abschnitt bereits erläutert, gab es bis zur Novellierung der TRGS 519 eine "alte" Anlage 5. Hier konnte im Rahmen eines Tages-Lehrgangs ohne behördliche Prüfung eine Sachkunde für emissionsarme Verfahren erlangt werden.

 

Dieser "Ein-Tages-Lehrgang" gilt nunmehr nur noch zur Auffrischung eines Lehrgangs gemäß Anlage 3 oder 4 und ist allein nicht mehr zulässig! Es muss beachtet werden, dass diese Auffrischung innerhalb von 6 Jahren nach Erhalt einer Sachkunde gemäß Anlage 3 oder 4 besucht werden muss, sonst verfällt die entsprechende Sachkunde und der Lehrgang gemäß Anlage 3 oder 4 der TRGS 519 muss vollständig wiederholt werden!

 

Somit ergeben sich folgende Sachkunde-Nachweise im Rahmen der aktuellen Fassung der TRGS 519:

  1. Anlage 3 TRGS 519: Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten mit Asbest Dieser Lehrgang dient dem Erwerb der Sachkunde für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Materialien einschließlich Asbestzementprodukten.
  2. Anlage 4 TRGS 519: Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • an Asbestzementprodukten
  • für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519
  • für Arbeiten geringen Umfangs nach Nummer 2.10 TRGS 519

Weiterhin ergibt sich folgender "Auffrischungs-Lehrgang" im Rahmen der aktuellen Fassung der TRGS 519:

  1.  Anlage 5 TRGS 519: Fortbildungslehrgänge zur Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519 (Anlage 3 oder 4)

Wann verfällt meine Sachkunde gemäß TRGS 519? 

Grundsätzlich ist nach neuer TRGS 519 im Rahmen von Sachkunde-Lehrgängen nach Anlage 3 oder 4 eine bundesweite Gültigkeit von 6 Jahren ab dem Datum der bestandenen Prüfung vorgesehen. Das Datum des ausgestellten, staatlich abgestempelten Prüfungszeugnisses ist hier maßgebend.

Welcher TRGS 519 Lehrgang für welche Tätigkeiten mit Asbest?

Sie benötigen einen Anlage 4C Lehrgang wenn Sie:

  • Bauleiter, SiGeKo, Architekt, Handwerker (z.B. Dachdecker, Zimmerer, SHK, Schornsteinfeger, Elektroinstallateur) Entsorger, industrielle Dienstleister im Gebäudesektor
  • eine Person sind, die beruflich in Kontakt mit Asbest kommen kann (z.B. Abbruchunternehmen o.ä.)
  • Sachverständige aus dem Bauwesen oder sonstige interessierte Personen

und Sie zukünftig vorhaben, primär Arbeiten an Asbestzementprodukten sowie "emissionsarme Verfahren" (an fest- & schwach gebundenen Produkten) anzuwenden. Weiterhin dürfen Sie sogenannte "Arbeiten geringen Umfangs" durchführen.  

Sie benötigen einen Anlage 3 Lehrgang wenn Sie:

  • ein sich auf ASI-Arbeiten im Sinne der TRGS 519 spezialisierter Gefahrstoffbetrieb sind oder werden möchten

und an allen asbesthaltigen Materialien einschließlich Asbestzementprodukten Arbeiten durchführen möchten.

Anlage 4 oder Anlage 3 TRGS 519? Welche Sachkunde Schulung wird benötigt?

Sie haben eine Frage bzgl. des für Sie richtigen Lehrgangs? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren >>

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